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Verstöße gem. Art. 3 Abs. 1 des polnischen Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern →
Hier können Sie die nachfolgenden Verstöße melden:
  • Korruption
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte,
  • Geldwäschebekämpfung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und Einhaltung von Vorschriften,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • radiologischer Schutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebens- und Futtermittelsicherheit,
  • Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz
  • Privatsphäre und Datenschutz,
  • Sicherheit von Netzen und Informations- und Kommunikationssystemen,
  • finanzielle Interessen des Staatsschatzes der Republik Polen, lokaler Regierungseinheiten und der Europäischen Union,
  • Binnenmärkte der Europäischen Union, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs und der staatlichen Beihilfen sowie der Unternehmensbesteuerung,
  • die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte eines Menschen und Bürgers, die in den Beziehungen einer Person zu öffentlichen Behörden auftreten und nicht mit den oben genannten Bereichen zusammenhängen.
Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien →
Hier können Sie Verstöße gegen unsere unternehmensinternen Richtlinien melden. Beispiele:
  • Code of Conduct/Verhaltenskodex
  • Kompetenzrichtlinie
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