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Verstöße gem. Art. 3 Abs. 1 des polnischen Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern
Hier können Sie die nachfolgenden Verstöße melden:
  • Korruption
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte,
  • Geldwäschebekämpfung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und Einhaltung von Vorschriften,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • radiologischer Schutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebens- und Futtermittelsicherheit,
  • Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz
  • Privatsphäre und Datenschutz,
  • Sicherheit von Netzen und Informations- und Kommunikationssystemen,
  • finanzielle Interessen des Staatsschatzes der Republik Polen, lokaler Regierungseinheiten und der Europäischen Union,
  • Binnenmärkte der Europäischen Union, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs und der staatlichen Beihilfen sowie der Unternehmensbesteuerung,
  • die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte eines Menschen und Bürgers, die in den Beziehungen einer Person zu öffentlichen Behörden auftreten und nicht mit den oben genannten Bereichen zusammenhängen.

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Dr. Tobias Eggers
Dr. Tobias Eggers
Ombudsmann

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